Немецкий Криминал
06.07.2026 Читать источник
В Германии судят мужчину с 38 судимостями за изнасилование и шантаж жертвы видео

46-летний обвиняемый с обширным криминальным прошлым предстал перед судом в Ольденбурге по подозрению в двойном изнасиловании и вымогательстве у женщины, угрожая распространить поддельное порнографическое видео. Несмотря на отсутствие ключевой свидетельницы, суду были представлены доказательства, включая переписку и результаты ДНК-экспертизы, подтверждающие факт преступления.
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Von einem Handgelenk blitzt eine goldene Armbanduhr, vom anderen ein goldenes Armband, unter den hochgekrempelten Ärmeln eines weißen Hemdes zeigen sich Tattoos bis zu den Fingern, die dunklen Haare sind zurückgegelt – mit breiter Brust tritt der 46-jährige Angeklagte in den Saal 2 des Landgerichts Oldenburg. Verantworten soll er sich, weil er im Dezember 2023 in Harpstedt im Landkreis Oldenburg eine Frau zweimal vergewaltigt und sie mit einem angeblichen Sexvideo erpresst haben soll.
Schnell setzt es den ersten Dämpfer: Der Vorsitzende Richter Frederik Franz verliest zu Prozessbeginn eine Nachricht des Angeklagten an das Gericht. Darin teilt der 46-Jährige, der seit etwa einem Jahr in Karlsruhe lebt, mit, dass er "ausdrücklich nur mit der ersten Klasse" anreise – "stilgerecht zu meiner Person". Man wolle ja immerhin etwas von ihm. Wie der Richter darstellt, war der Angeklagte auf Staatskosten in einem Hotel in Oldenburg untergebracht worden und hatte Zugtickets der zweiten Klasse zur Anreise bezahlt bekommen. "Sie sind dazu verpflichtet, hier zu erscheinen. Die Alternative ist ein Haftbefehl, dann bekommen Sie auch eine Unterkunft spendiert, aber nicht im Hotel", stellt Richter Franz unmissverständlich klar.
So lautet die Anklage
In der Anklage, die anschließend durch die Staatsanwältin verlesen wird, zeichnet sich das weitere Bild ab: Demnach soll sich der 46-Jährige mit einer jungen Frau über das Internet zu sexuellen Dienstleistungen verabredet haben. Er soll zweimal den Geschlechtsverkehr mit ihr vollzogen haben und dann ohne Bezahlung verschwunden sein. Zudem soll er der Frau damit gedroht haben, dass er ein Sexvideo veröffentlichen werde, das er angefertigt habe, um zu verhindern, dass sie auf die vereinbarte Bezahlung besteht.
In der Nacht vom 26. auf den 27. Dezember 2023 sollen sich der Angeklagte und die Frau wie verabredet in dem Hotel getroffen haben. Die Frau, die angibt, sich gerade erst prostituiert zu haben, sollte sich die Augen verbinden und eine Decke über sich legen. Der Angeklagte habe Wert darauf gelegt, nicht erkannt zu werden, da er in der Öffentlichkeit stehe und einen YouTube-Kanal mit 1,4 Millionen Abonnenten habe.
Es sei zweimal mit zeitlichem Abstand zum Geschlechtsverkehr gekommen – dabei habe er allerdings kein Kondom und auch nicht das bereitgestellte Gleitgel benutzt. "Das tut weh, das schmerzt", soll das mutmaßliche Opfer gesagt haben. Dennoch machte der Angeklagte weiter und habe nie vorgehabt zu zahlen, so die Staatsanwältin. Nachdem er das Hotel verlassen hatte, habe er der Frau geschrieben: "Du bist das Geld nicht wert."
Was aus den Chats und E-Mails hervorgeht
Um die Vorgänge nachzuweisen, wurden Chats zwischen dem Angeklagten und der Frau sowie mehrere E-Mails vorgelesen. Auch der Notruf der Frau wurde abgespielt. Demnach habe sie zunächst bei einer Beratungsstelle angerufen, dort habe man ihr dazu geraten, die Polizei zu verständigen. Sie habe die Polizei nur informiert, damit das mutmaßlich von ihr aufgenommene Video gelöscht wird und sie ihr Geld bekommt. Vereinbart gewesen seien 12.000 Euro für die ganze Nacht. Allerdings fehlen dem Gericht bisher entscheidende Aussagen, da das mutmaßliche Opfer als einzige geladene Zeugin nicht zur Verhandlung erschienen war. Durch ein DNA-Gutachten konnte aber zumindest der Kontakt mit dem 46-Jährigen nachgewiesen werden.
Der Angeklagte, der seit 1995 ganze 38 Einträge im Strafregister angesammelt hat – darunter Diebstahl, Erschleichen von Leistungen oder gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung – und unter Bewährung steht, äußerte sich nicht zu den Anschuldigungen. Der Sozialhilfeempfänger machte allerdings Angaben zur Person. Demnach sei er als Jugendlicher misshandelt worden und habe seinen Sohn vor kurzer Zeit durch Suizid verloren. Das habe ihn dazu gebracht, seinen Lebenswandel zu überdenken: "Dies wird der letzte Gerichtssaal sein, den ich in meinem Leben gesehen habe." Der Prozess wurde am Montag fortgesetzt.
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