Немецкий Правосудие
08.09.2026 Читать источник
Страховая Generali требует вернуть миллион евро, обвиняя владельца сгоревшего гостиница в поджоге

Страховая компания Generali подала иск к владельцу снесенного гостиницы, требуя возврата выплаченной суммы в полмиллиона евро, ссылаясь на признание бывшего подозреваемого в поджоге. В то время как свидетель подтвердил получение взятки от владельца, сам предприниматель категорически отрицает любые причастность к поджиганию здания.
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Zeuge gibt Brandlegung im Weißen Rössl zu
In dem Zivilprozess klagt die Generali-Versicherung den Eigentümer des ehemaligen, eigentlich denkmalgeschützten Gasthauses, das nach zwei Bränden wegen des desolaten Gebäudezustands aus Sicherheitsgründen abgerissen wurde. Die Generali will die nach dem Brand 2010 ausbezahlte Versicherungssumme von mehr als einer halben Million Euro zurück.
Sie stützt ihre Klage auf die Aussagen des Zeugen, wonach er vom Eigentümer mit der Brandlegung beauftragt worden sein soll. Der jetzige Zeuge war nach dem Brand damals als Verdächtiger ins Visier der Ermittler geraten. In einem Strafprozess wurde er aber freigesprochen, er hatte angeblich ein Alibi für den Tatzeitpunkt. Nach der strafrechtlichen Verjährung der Brandstiftung räumt der Mann jetzt aber ein, dass er das Feuer bei dem Gasthof doch gelegt habe.
Nach Verjährung keine strafrechtliche Verurteilung möglich
Eine Verurteilung muss der ehemals Freigesprochene nicht mehr fürchten. Das Alibi aus dem Strafprozess, wonach er die Nacht des Brandes bei einer Frau verbracht habe, sei falsch gewesen, gab er am Dienstag vor Gericht an. Das bestätigte diese am Dienstag als Zeugin im Zivilprozess. Er habe vom Eigentümer damals 10.000 Euro für die Brandstiftung angeboten bekommen, so der Mann, der sich selber als „früheren Berufsverbrecher“ bezeichnete.
Eine zentrale Rolle spielt in dem Zivilverfahren ein pensionierter Innsbrucker Anwalt, der den Akt des Strafprozesses später durchforstet hatte und Fehler im damaligen Gerichtsverfahren mit dem Freispruch sah. Auch er wurde am Dienstag als Zeuge befragt. Dabei kam auch zur Sprache, dass im Zuge seiner Aufarbeitung des Falls auch der Vorschlag im Raum stand, dass der frühere Verdächtige und jetzige Alleinerzieher, eine mündelsichere Absicherung für seinen Sohn von 50.000 Euro erhalten könnte, wenn er mit der Wahrheit herausrücke.
Beklagter Eigentümer wies Aussagen des Zeugen zurück
Der beklagte Eigentümer des früheren Gasthauses bestritt am Dienstag vor Gericht dagegen vehement die Aussagen der ersten Zeugen. Er habe keinen Auftrag gegeben, das Feuer zu legen. Mit dem Mann habe er keinen Kontakt gehabt und habe ihm auch nie Geld für eine Brandlegung gegeben, bekräftigte der Eigentümer. Die Schadensmeldung an die Versicherung habe er wahrheitsgetreu gemacht.
Ob es in dem Zivilverfahren am Dienstag noch zu einem Urteil kommt, war am Nachmittag offen. Die Entscheidung der Richterin über die Klage der Versicherung könnte auch schriftlich ergehen.
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